Über die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht hat sich im Sommer 2016 konstituiert. Sie dient dem fachlichen Austausch aller im Medizinrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen im Bonner AnwaltVerein und hat sich zum Ziel gesetzt, die gemäß § 15 FAO erforderlichen Fortbildungen anzubieten.  Allen am Medizinrecht Interessierten soll darüber hinaus die Möglichkeit  gegeben werden, sowohl im Rahmen von Workshops als auch bei den regelmäßigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft  Kontakte zu knüpfen und/oder zu intensivieren. Die Arbeitsgemeinschaft freut sich auf neue Mitglieder und ist offen für Anregungen zu den gewünschten Themen für Fortbildungen und Workshops.

Die AG Medizinrecht lädt herzlich zu den nachfolgenden Veranstaltungen ein:

  • Aktuelles zum Medizinischen Versorgungszentrum am 25. August 2022 von 17.00 - 18.30 Uhr, Referentin ist Frau Kollegin Dr. Christina Merx, Fachanwältin für Medizinrecht,
  • Könnte es Sepsis sein? - Information und Ursache und Folgen mit haftungsrechtlicher Einordnung am 19. Oktober 2022 von 14.00 - 16.00 Uhr, Referentinnen sind Frau Annette von Butler von der Stiftung Sepsis sowie Frau Kollegin Christine Nord, Fachanwältin für Medizinrecht

Die AG Medizinrecht freut sich über Ihre Teilnahme, bittet jedoch aus organisatorischen Gründen um eine vorherige Anmeldung. Eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO kann erstellt werden.

Bei Interesse an der Mitarbeit bzw. Aufnahme in unseren Verteiler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bonner AnwaltVerein (Tel. 0228-690271) bzw. per E-Mail an bonneranwaltverein@t-online.de

Leitung/Kontakt

Rechtsanwältin Christine Nord
Büchelstr. 50
53227 Bonn
 +49 (0228) 91 15 10
 +49 (0228) 91 15 122
 
Rechtsanwalt Carsten Veenker
Genscherallee 12
53113 Bonn
 +49 (0228) 98 50 93 5
 

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