Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht ist hat sich im Sommer 2016 konstituiert. Sie dient dem fachlichen Austausch aller im Medizinrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen und hat sich zum Ziel gesetzt, die gemäß § 15 FAO erforderlichen Fortbildungen anzubieten. Allen am Medizinrecht Interessierten soll darüber hinaus die Möglichkeit gegeben werden, sowohl im Rahmen von Workshops als auch bei den regelmäßigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft Kontakte zu knüpfen und/oder zu intensivieren. Die Arbeitsgemeinschaft freut sich auf neue Mitglieder und ist offen für Anregungen zu den gewünschten Themen für Fortbildungen und Workshops.
Bei Interesse an der Mitarbeit bzw. Aufnahme in unseren Verteiler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bonner AnwaltVerein (Tel. 0228-690271) bzw. per E-Mail an bonneranwaltverein@t-online.de