Über die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Bonner AnwaltVerein besteht seit 2008. Die Notwendigkeit, für das Erbrecht eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen, ergab sich spätestens mit der Einführung des Fachanwalts für Erbrecht Ende 2004. Allerdings war die Zahl der Fachanwälte zunächst noch gering. Ende 2006 gab es im gesamten Bezirk des OLG Köln nur 11 Fachanwälte. Im Bereich des Landgerichts Bonn führen heute rund 40 Kolleginnen und Kollegen diesen Titel. Allerdings richtet sich die Arbeitsgemeinschaft über diesen Kreis hinaus an alle Mitglieder des Bonner AnwaltVerein, die besonderes Interesse am Erbrecht haben.

Die Arbeitsgemeinschaft organisiert gemeinsam mit dem Bonner AnwaltVerein die erforderlichen Fortbildungen nach § 15 FAO. Die Fortbildungsveranstaltungen bilden gleichzeitig auch eine Basis für den Austausch zwischen den im Erbrecht tätigen Kollegen. Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit dem Bonner AnwaltVerein und anderen Veranstaltern auch schon mehrfach Informationsveranstaltungen für Bürger durchgeführt, um die weitverbreitete Unsicherheit in erbrechtlichen Fragen zu verringern.

Bei Interesse an der Mitarbeit bzw. Aufnahme in unseren Verteiler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bonner AnwaltVerein (Tel. 0228-690271) bzw. per E-Mail an bonneranwaltverein@t-online.de

 

Leitung/Kontakt

Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde
Kaiserstr. 15
53113 Bonn
 +49 (0228) 94 93 02 0
 

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