Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Bonner AnwaltVerein besteht seit 1994. Über die Arbeitsgemeinschaft werden vor allem die erforderlichen Fortbildungen nach § 15 FAO angeboten. Neben arbeitsrechtlich interessierten Kolleginnen und Kollegen werden zu den Fachvorträgen auch die Richter der Arbeitsgerichte in der Region eingeladen, so dass die Fortbildungsveranstaltungen zugleich ein Forum für einen regen und beidseits sehr geschätzten Austausch zwischen Richtern und Anwälten bieten. Einen solchen Austausch - dann in sehr gelockerter Atmosphäre - ermöglicht überdies das von der Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den Richtern des Bonner Arbeitsgerichts jährlich organisierte Gartenfest im schönen Garten des Bonner Arbeitsgerichts. Nun schon traditionell werden die im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen an einem Tag im Mai in das Arbeitsgericht zu Bier und kleinen Snacks eingeladen und es besteht Gelegenheit zu netten Gesprächen. Neben der anwaltlichen Fortbildung und dem wechselseitigen (fachlichen) Austausch dient die Arbeitsgemeinschaft zuletzt insgesamt der Vernetzung aller im Arbeitsrecht tätigen Kollegen und Kolleginnen.
Über die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Bei Interesse an der Mitarbeit bzw. Aufnahme in unseren Verteiler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bonner AnwaltVerein (Tel. 0228-690271) bzw. per E-Mail an bonneranwaltverein@t-online.de
Leitung/Kontakt

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Dr. Nicolai Besgen
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