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Strafrechtliche Notfälle, wie Verhaftung oder Durchsuchung, treten oft außerhalb der anwaltlichen Bürozeiten auf. Durch den Strafverteidiger-Notdienst des Bonner Anwaltvereins soll sichergestellt werden, dass Ratsuchende in strafrechtlichen Angelegenheiten auch in solchen Notfällen, qualifizierte Beratung und Unterstützung erhalten.
An dem Notdienst beteiligen sich ausschließlich Anwältinnen und Anwälte des Bonner Anwaltvereins, die schwerpunktmäßig in der Strafverteidigung tätig sind.
Bitte beachten Sie:
Sollte Ihr Anruf nicht direkt angenommen werden können, hinterlassen Sie unbedingt auf der Mailbox Ihren Namen, gegenwärtigen Aufenthaltsort und eine Rückrufnummer. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Im Strafverfahren verteidigt der als Strafverteidiger tätige Rechtsanwalt den beschuldigten Bürger gegen die Maßnahmen der staatlichen Strafverfolgungsorgane.
Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten, der noch keinen Strafverteidiger hat, auf Antrag oder von Amts wegen beigeordnet wird. Der Pflichtverteidiger arbeitet nicht für den Staat und nicht für das Gericht und ist auch in keiner Weise weisungsgebunden. Er bleibt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
In bestimmten Fällen hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) vorliegt. In solchen Konstellationen geht das Gesetz davon aus, dass dem Beschuldigten ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.
Der BonnerAnwaltVerein dokumentiert nebenstehend eine Liste an Rechtsanwälten, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
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