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Seit dem 01.10.2000 ist in Nordrhein-Westfalen die Erhebung einer Klage in bestimmten Fällen erst dann zulässig, nachdem zuvor versucht worden ist, vor einer anerkannten Gütestelle im Sinne des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Der BonnerAnwaltVerein e.V. hat eine solche Schlichtungsstelle eingerichtet und führt auf Antrag in allen Amtsgerichtsbezirken des Landgerichts Bonn die Schlichtungsverfahren durch. Als Schlichtungs-personen sind ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig.
Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier. Ein Antragsformular sowie die aktuelle Schlichtungsordnung[nbsp]halten wir ebenfalls für Sie bereit.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter +49 (228) 690271 zur Verfügung.
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