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Ein breites Fortbildungsangebot und regionale "Social Events" für KollegInnen von KollegInnen. Melden Sie sich über unseren Veranstaltungskalender einfach für Ihre Wunschveranstaltung an. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!
Referentin: Ulrike Mundt, Versicherungsfachfrau (BWV)/Finanzanlagenfachfrau IHK, Hamburg
Ort: Dottys
Christian-Miesen-Straße 1, 53129 Bonn
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an unsere Mitglieder.
Die Teilnahme ist kostenfrei!
Als sinnvolle Ergänzung empfehlen wir den „Infoabend Ruhestand“ am 30.04.2026
Eine Teilnahmebescheinigung i. S. d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,0 Stunden
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Weitere Informationen zur Veranstaltung:
Die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendung – Informationen & Tipps
Die Möglichkeiten der Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit im Steuerrecht
Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in das Berufsleben startet – ob angestellt oder selbständig – sollte bestimmten Themen rund um die eigene Versorgung Aufmerksamkeit schenken und diese regeln.
Bezüglich der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen – ob nun für die Altersversorgung oder z. B. für die Absicherung im Krankheitsfall - gibt es Vorschriften und Regeln zur grundsätzlichen Anerkennung und natürlich Höchstbeträge. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um zwei verschiedene „Töpfe“, die Ihnen zur Verfügung stehen. Im Detail kann das Ganze recht verwirrend sein und es besteht die Gefahr, den „Überblick“ zu verlieren.
Wir möchten Ihnen hierzu Hintergrundinformationen geben, damit Sie Ihre Versorgung steuerlich möglichst optimal gestalten können.
Auch Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit sind steuerpflichtig.
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente oder dem Bezug von Krankengeld spielt steuerlich betrachtet die Quelle eine große Rolle. Darüber und welche steuerlichen Auswirkungen das hat, sollten Sie informiert sein.
Hinweis: Der Vortrag soll Sie lediglich informieren. Es handelt sich nicht um eine steuerliche Beratung
Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Versorgung ist die finanzielle Absicherung bei einer Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit, also ein ausreichendes Krankengeld/Krankentagegeld. Das versicherbare Krankengeld im Rahmen der GKV ist in der Regel nicht ausreichend, noch lässt es sich auf die persönliche Situation abstimmen.
Für Versicherte der GKV (genau wie für privat Versicherte) besteht die Möglichkeit, ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld über die PKV abzusichern.
Zwischen der DKV und dem BonnerAnwaltVerein besteht ein Gruppenversicherungsvertrag, über den sich Mitglieder des BAV rund um das Thema Krankenvoll- und Zusatzversicherung absichern können. Wir möchten Sie über die exklusiven Bedingungen und Leistungen und die attraktiven Sonderkonditionen des Gruppenvertrages informieren.
Bezüglich der eigenen Absicherung bei Berufsunfähigkeit wähnt sich die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sicherheit, weil sie im Ernstfall Leistungen von Ihrem berufsständischen Versorgungswerk erwartet. Hier liegt die „Tücke“ allerdings in der Definition der Berufsunfähigkeit in der Satzung des Versorgungswerkes. Nicht ohne Grund wird daher vom DAV empfohlen, sich zusätzlich privat abzusichern, und zwar bei der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV). Der DAV und die DANV sind Rahmenvertragspartner (auch) in Sachen „Absicherung bei Berufsunfähigkeit“.
Wir möchten Ihnen die unterschiedlichen Leistungsdefinitionen bei Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk kontra DANV) aufzeigen und Sie über die besonderen Bedingungen und Leistungen und das Leistungsverhalten der DANV informieren.
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