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Infoabend Ruhestand:
Die Kranken- und Pflegeversicherung – Beitragsbemessung, Informationen & Tipps
Alterseinkünfte und Steuern – Rentenarten im Steuerrecht
Dieser Infoabend soll Ihnen dabei helfen, den Themen Krankenversicherung und Steuern im Ruhestand rechtzeitig Aufmerksamkeit zu schenken.
Auch im Ruhestand müssen weiterhin Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, ob nun gesetzlich oder privat versichert.
Insbesondere bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es bezüglich der Beitragsbemessung – abhängig vom Status – erhebliche Unterschiede.
Sie können im Ruhestand freiwillig versichert oder pflichtversichert in der GKV sein.
Für die – bezüglich der Beitragsbemessung deutlich günstigere – Pflichtversicherung (KVdR) gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen. Leider haben insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oft Schwierigkeiten, diese zu erfüllen.
Wir möchten Ihnen hierzu Hintergrundinformationen geben und darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie haben, ggf. die Voraussetzungen für die erstrebenswerte Pflichtversicherung in der KVdR zu erreichen.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung haben verschiedene und in Teilen nur wenig bekannte Beitragsentlastungsmöglichkeiten, über die wir Sie ebenfalls informieren möchten.
Auch Alterseinkünfte sind steuerpflichtig. Und nicht immer ist die „Volksweisheit“, dass der Steuersatz im Alter geringer ist, richtig.
Oft wird das Thema Steuern bei der Ruhestandsplanung vernachlässigt, und manch Ruheständler wundert sich dann über seine Steuerlast und das dadurch geminderte zur Verfügung stehende Einkommen.
Wir möchten Ihnen die unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen für Alterseinkünfte aufzeigen.
So ist z. B. bei einer Altersrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk der der Besteuerung unterliegende Anteil um einiges höher als es bei einer privaten Leibrente der Fall ist, und bei Versorgungsbezügen sind die steuerlichen Regelungen nochmals andere.
Und dann gibt es noch das Kohortenmodell, welches man verstehen sollte und bei welchen Einkünften eigentlich der Altersentlastungsbetrag gewährt wird.
Referentin: Ulrike Mundt, Versicherungsfachfrau/Finanzanlagenfachfrau (BWV), Hamburg
Veranstalter: BonnerAnwaltverein und Sarah Efker, Hauptagenturinhaberin der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV)
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