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Der Bonner AnwaltVerein lädt Sie herzlich zur Teilnahme an seinen Fortbildungen und sonstigen Veranstaltungen ein!
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen:
Wir bitten um Anmeldung zu unseren Veranstaltungen – soweit nichts anderes angegeben - bis jeweils spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können leider nur in Einzelfällen und nach vorheriger telefonischer Rücksprache berücksichtigt werden. Die Teilnehmerzahlen sind - zumindest in unseren Präsenzseminaren - begrenzt, so dass ein Anspruch auf Teilnahme nicht besteht. Sie erhalten von uns - nach Bestätigung des Eingangs Ihrer Online-Anmeldung - eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich und die Teilnehmergebühr fällig.
Unsere Veranstaltungen sind von der Umsatzsteuer gem. § 4 Nr. 22 a UStG befreit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine separaten Rechnungen erstellen. Die im Anschluss an die Veranstaltung erstellte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer enthält zugleich einen Nachweis über die Entrichtung der Teilnehmergebühr, die auch dem Finanzamt genügt.
Sie können Ihre Anmeldung bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform kostenlos stornieren. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung unserer Veranstaltungen in der EDV-Anlage gespeichert.
Unsere Online-Seminare führen wir mittels ZOOM durch. Eine Registrierung ist dabei nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich in unserem virtuellen Konferenzraum mit Ihrem Vor- und Zunamen an. Zur Dokumentation Ihrer Teilnahme werden Sie während des Seminars gebeten an Umfragen teilzunehmen. Zur Erstellung einer Teilnahmebescheinigung i.S.d § 15 Abs. 2 FAO ist es dabei unerlässlich, dass Sie sich an diesen Umfragen beteiligen. Erhalten wir keine Antwort, können wir Ihnen keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Sollten Sie Probleme mit dem Anklicken haben, bitten wir Sie, alternativ unseren Moderator unmittelbar über die Chatfunktion zu kontaktieren, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
In diesem Jahr wird der Bonner AnwaltVerein zum 11. Mal beim Bonner Firmenlauf wieder mit einem Team am Start sein.
Das Motto ist dabei bekannt und bewährt: "Bevor Sie hinterherlaufen...besser gleich zur Anwältin bzw. Anwalt". Ein Laufshirt kann über die Geschäftsstelle bestellt werden.
Der BAV übernimmt für Teamläufer nicht nur die Startgebühr, sondern lädt im Anschluss an den Lauf zu Bratwurst und Kölsch herzlich ein! Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und freuen uns auf das Miteinander und Füreinander.
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