Veranstaltungen & Fortbildungsangebot

Ein breites Fortbildungsangebot und regionale "Social Events" für KollegInnen von KollegInnen. Melden Sie sich über unseren Veranstaltungskalender einfach für Ihre Wunschveranstaltung an. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!

Startdatum: 13.11.2024
Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 19:15 Uhr

Das selbständige Beweisverfahren gem. § 485 ZPO im Versicherungsrecht, Medizinrecht und Verkehrsrecht

Diese Veranstaltung führen wir als Online-Seminar mit ZOOM durch.

Referent: Dr. Martin Riemer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht, Brühl

Kostenbeitrag:
90,00 EUR für Mitglieder
135,00 EUR für Nichtmitglieder
45,00 EUR für alle in den letzten zwei Jahren zugelassenen BAV-Mitglieder, soweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


Bei Personenschäden steht im Mittelpunkt des Zivilprozesses die Beweisaufnahme mittels Sachverständigengutachten.

485 ZPO ermöglicht diese Beweisaufnahme mit bindender Wirkung für ein späteres Klageverfahren bereits vorweg zu nehmen und die Schadensregulierung dadurch zu beschleunigen. Inhaltlich geht es um:

  • Historische und rechtsvergleichende Einführung (Ähnlichkeiten zur pre-trial-discovery nach US-Recht) seit dem 1.4.1991
  • Arzthaftungsbeweisverfahren (Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Arzthaftungsklage)
  • Zahnarzthaftung (insbes. Eilbedürftigkeit gem. § 485 Abs. 1 ZPO)
  • Beweisverfahren gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Feststellungen gegenüber Lebens- und Unfallversicherungen
  • Private Kranken- und Krankentagegeldversicherung
  • Personenschäden nach Verkehrsunfall
  • Verjährungsunterbrechung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)
  • Amtsermittlungsgrundsatz auch im Beweisverfahren
  • Beschwerdemöglichkeit (§ 567 ZPO) bei Ablehnung der Beweisaufnahme
  • Rechtsanspruch auf Anhörung der Sachverständigen
  • Bindungswirkung des Beweisergebnisses (§ 493 Abs. 1 BGB)
  • Regulierungsgespräche nach erfolgreicher Beweisaufnahme
  • RVG-Vergütung (doppelte Terminsgebühr gem. RVG VV 3104)
  • Deckungszusagen durch die Rechtsschutzversicherer

Die prozessuale und taktische Vorgehensweise wird jeweils anhand praktischer Beispiele und von Schriftsatzmustern erläutert, die den Seminarteilnehmern überlassen werden.


Eine Teilnahmebescheinigung i. S. d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 3 Stunden

Nach Anmeldung und Überweisung der Teilnehmergebühren erhalten Sie einen Tag vor Seminarbeginn eine E-Mail mit den Zugangsdaten sowie weitere Informationen zur Veranstaltung. Die Systemanforderungen zur Teilnahme können Sie hier einsehen. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

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