Obligatorische Streitschlichtung

Seit dem 01.10.2000 ist in Nordrhein-Westfalen die Erhebung einer Klage in bestimmten Fällen erst dann zulässig, nachdem zuvor versucht worden ist, vor einer anerkannten Gütestelle im Sinne des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Der BonnerAnwaltVerein e.V. hat eine solche Schlichtungsstelle eingerichtet und führt auf Antrag in allen Amtsgerichtsbezirken des Landgerichts Bonn die Schlichtungsverfahren durch. Als Schlichtungspersonen sind ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig.

Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier. Ein Antragsformular sowie die aktuelle Schlichtungsordnung halten wir ebenfalls für Sie bereit.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter +49 (228) 690271 zur Verfügung.

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