Bonn. Videospiele sind mittlerweile nicht mehr nur auf Spielekonsolen zu finden, sondern lassen sich auch als Apps auf Smartphones laden. Kinder sind von den bunten Spielewelten fasziniert. Und begreifen nicht, wenn sich hinter vermeintlichen Gratis-Apps bezahlte Angebote und Abo-Fallen verstecken. Der Bonner AnwaltVerein erklärt: Eltern müssen Rechnungen, die der Nachwuchs versehentlich verursacht hat, nicht in jedem Fall akzeptieren. Ein Widerspruch kann sich lohnen. Und auch wenn die Rechtslage unsicher ist, können Eltern auf Kulanz hoffen.
Lesen Kinder und das Smartphone: Vorsicht vor der App-Kostenfalle