Vermögen vererben: Nur formal korrekte Testamente sind gültig

Bonn. Bei knapp der Hälfte der Erbfälle in Deutschland fehlt ein gültiges Testament, wie eine Studie der Postbank zeigt. In solchen Fällen kann es leicht zu Streit unter den Erben kommen. Erblasser sollten ihren Nachlass deswegen frühzeitig regeln und ein Testament aufsetzen. Damit es gültig ist, muss ein Testament allerdings einigen formalen Anforderungen genügen. Das erklärt der Bonner AnwaltVerein.

So muss ein Testament persönlich und handschriftlich verfasst sein. Wichtig ist zudem, dass der Verfasser das Dokument klar als Testament kenntlich macht und es beispielsweise mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschreibt. Der Erblasser muss das Testament außerdem unterschreiben und es mit Ort und Datum versehen.

Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Bonner AnwaltVerein, rät davon ab, beim Verfassen des Testaments juristische Begriffe zu verwenden: „Juristische Laien verwenden die Begriffe nicht immer korrekt und müssen befürchten, dass ihr Testament zu Auslegungsschwierigkeiten beziehungsweise –streitigkeiten führt.“ Es sei deshalb empfehlenswert, sich zur Erstellung des Testaments an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden. Sie beraten Erblasser dazu, wie sie ihre Wünsche zur Nachlassregelung im Testament richtig formulieren.

Wie schreibe ich ein Testament?

  • Persönlich und handschriftlich
  • Testament klar als solches kenntlich machen
  • Dokument unterschreiben; Vor- und Nachname sollten lesbar sein
  • Bei mehrseitigem Testament auf jeder Seite unterschreiben
  • Testament mit Ort und Datum versehen
  • Juristische Fachbegriffe vermeiden

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Das Testament kann man beim zuständigen Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegen oder zu Hause aufbewahren. Wer ein Testament zu Hause verwahrt, sollte seinen Vertrauenspersonen aber mitteilen, wo sie es im Ernstfall finden können.

Nur rund ein Drittel der erwachsenen Deutschen hat überhaupt ein Testament. Verstirbt ein Erblasser, ohne ein Testament aufgesetzt zu haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Demnach sind vor allem die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen erbberechtigt, also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Für Erblasser, die in einer Patchwork-Familie leben, ist es deshalb besonders wichtig, den Nachlass rechtzeitig zu regeln. Andernfalls kann es passieren, dass die Stiefkinder leer ausgehen: Sie sind allein gesetzliche Erben ihres leiblichen Elternteils, nicht des Stiefelternteils.

Unabhängig von den Familienverhältnissen ist es wichtig, sich schon in jungen Jahren um seinen Nachlass zu kümmern. „Bei der Geburt des 1. Kindes oder der Gründung einer Firma sollte man sich um seinen Nachlass kümmern, spätestens ist dies bei der Pensionierung geboten“,  sagt  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Franz M. Große-Wilde vom Bonner AnwaltVerein. Leide ein Erblasser zum Beispiel an Demenz, sei er möglicherweise nicht mehr testierfähig. Schreibe er dann ein Testament, könne es unwirksam sein.

Sie haben Fragen zum Schreiben eines Testaments? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.bonner-anwaltverein.de

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