Nicht nur bei Konflikten in der Familie: So erreichen Betroffene Ansprechpartner für Rechtsfragen

Bonn, Bonner AnwaltVerein (BAV). Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Deutschland bleiben noch weiter bestehen. Lockerungen sind für wenige Bereiche ab Anfang Mai in Aussicht gestellt worden.

 

Für die Konflikte zuhause im familiären Bereich bedeutet dies weiterhin eine Belastung. Die ungewohnte Nähe kann Beziehungen zum Scheitern bringen und in Einzelfällen auch gefährlich werden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im  Bonner AnwaltVerein warnt. In diesen und anderen Fällen erreichen Ratsuchende unsere Anwältinnen und Anwälte auch während der bestehenden Kontaktbeschränkungen, unabhängig davon, ob es „dringend“ ist oder nicht.

 

Die Wohnung zu verlassen um eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, ist nach den derzeit geltenden Regelungen erlaubt. Anwältinnen und Anwälte sind weiterhin für ihre Mandanten da. In einem Telefonat kann dann geklärt werden, ob ein Besuch in der Kanzlei notwendig ist oder ob bereits auf diesem Weg elektronisch und telefonisch weiter geholfen werden kann ohne dass ein persönliches Aufsuchen notwendig ist.

 

Viele familienrechtliche Konflikte dulden gerade jetzt keinen Aufschub, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, bei Fragen des Umgangs- oder Sorgerechts oder bei Unterhaltszahlungen. In vielen Fällen sind Unklarheiten zum Umgangsrecht bei Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen rasch geklärt oder eine Einigung zum Unterhalt aufgrund geänderter finanzieller Verhältnisse herbeigeführt.

 

In Fällen häuslicher Gewalt ist die Lage schwieriger als sonst, da die Ausweichmöglichkeiten auf dem ersten Blick kaum gegeben zu sein scheinen. „Es gibt hier aber Hilfe, die unbedingt in Anspruch genommen werden kann und soll“, so Linda Schwarzer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Der erste Schritt in Fällen von Gewalt und Bedrohungen sei es, die Polizei zu rufen. Die Beamten könnten ein Kontakt­verbot und einen Platz­verweis aussprechen. Im Anschluss helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht entsprechende Anträge bei Gericht zu stellen.

 

Trotz bestehender Unterhaltsregelungen kann es in einigen Fällen zu Komplikationen in diesem Bereich kommen. Zahlt der Unterhaltspflichtige nun keinen Unterhalt mehr, müssen die Unterhaltsberechtigten ihn zunächst schriftlich dazu auffordern. Für die Pflichtigen, die einkommensbedingt in eine Schieflage geraten sind, besteht die Notwendigkeit einer Anpassung der evtl. bereits titulierten Unterhaltspflicht zur Vermeidung von Nachteilen durch eine Zwangsvollstreckung.

 

„Im Übrigen können auch während dieser Krisenzeit reguläre Anträge gestellt werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von anwaltlichem Beistand ist selbstverständlich nicht an die mit der aktuellen Lage in Verbindung gebrachten Probleme geknüpft“, betont Marie v. Maydell, Rechtsanwältin und Fachanwältin im Familienrecht.

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie beim telefonischen Anwaltssuchservice des Bonner AnwaltVerein (montags-freitags von 10.00 -13.00 Uhr unter 0228-635800 oder online unter www.bonner-anwaltverein.de.

 

Ansprechpartner und Kontaktdaten des Anwaltvereins: …

Ansprechpartnerin:
Annette Führ

-BAV-Geschäftsführerin-

Wilhelmstr. 21-23

53111 Bonn

Tel: 0228-690271

Fax: 0228-651831
E-Mail: fuehr@bonner-anwaltverein.de

Internet: www.bonner-anwaltverein.de

 

 

Zurück

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.