Grillen in der Natur ist meistens verboten

Die Vorschriften zum Grillen in der Natur unterscheiden sich je nach Gemeinde.

„Übergreifend kann man aber festhalten, dass überall da gegrillt werden darf, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild“, sagt Rechtsanwalt Ralf Schweigerer, Vorsitzender des Bonner AnwaltVereins.

Wer einfach so in der freien Natur grillt, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen. Vor allem in Naturschutzgebieten ist Grillen strikt verboten. Außerdem gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohleresten mitgenommen und selber entsorgt werden. Auch hier drohen andernfalls Bußgeldstrafen.

Und auch auf dem heimischen Balkon muss Grillen nicht erlaubt sein. „Es gibt kein Recht aufs Grillen“, so Rechtsanwalt Schweigerer. Solange durch den Mietvertrag oder die Hausordnung Grillen nicht explizit verboten sei, spreche aber nichts dagegen, ab und an auf seinem Balkon zu grillen. Dabei sollte an die Nachbarn gedacht werden. „Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme und die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten“, erklärt Rechtsanwalt Schweigerer.

Sollte es doch einmal Ärger geben: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie unter: 0228-635800 oder unter www.anwaltsauskunft.de

Ansprechpartner: Annette Führ -BAV-Geschäftsführerin- Wilhelmstr. 21-23

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