Frühzeitig vor Erbschleichern schützen

Erbschleicher gehen in der Regel nach einer bestimmten Strategie vor. Zunächst gewinnen sie das Vertrauen des Opfers. Ältere, alleinstehende und kranke Menschen sind oft leichte Beute. „Der zweite Schritt ist, das Opfer von seinem Umfeld zu isolieren, also zum Beispiel Telefonanrufe abzublocken oder schlecht über Familienangehörige zu sprechen. Danach lässt der Erbschleicher bei dem Opfer ein schlechtes Gewissen und Abhängigkeit entstehen“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Schweigerer, Vorsitzender des Bonner AnwaltVereins. Aus Dankbarkeit oder unter Druck würden Erblasser dem Erbschleicher dann zu Lebzeiten Vermögenswerte überschreiben oder ihn als Erbe einsetzen.

Es gibt einige Schutzmechanismen, mit denen Erblasser und ihre Angehörigen sich schon zu Lebzeiten vor Erbschleichern schützen oder ihnen zumindest die Arbeit sehr erschweren können:

1) Bestellung eines Betreuers

Der ältere Mensch kann sich einen Betreuer zu Hilfe nehmen, der finanzielle Angelegenheiten für ihn regelt. Familienmitglieder oder andere Dritte können dies aber höchstens anregen: Der Antrag auf Betreuung selbst kann nur vom Betroffenen gestellt werden.

2) Schutzmechanismen bei der Vorsorgevollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte die Herausgabe der Urkunde an Bedingungen knüpfen. Zudem ist es möglich, die Befugnisse des Bevollmächtigten in einem Vorsorgevertrag genau zu definieren und zum Beispiel einzugrenzen, auf welche Vermögenswerte er Zugriff hat. Darüber hinaus kann ein Kontrollbevollmächtigter bestellt werden, der den Bevollmächtigten kontrolliert.

3) Selbstbindung durch Erbvertrag

Im Unterschied zu einem Testament binden sich die Vertragspartner mit einem Erbvertrag gegenseitig. Ein einzelner Erblasser kann ihn nicht mehr ändern, auch wenn der andere verstirbt. Wer einen Erbvertrag aufsetzt, beraubt sich damit zwar seiner

eigenen Testierfreiheit, ist später aber von potenziellen Erbschleichern weniger manipulierbar.

4) Gutachten zur eigenen Testierfähigkeit erstellen lassen

Um möglichen künftigen Streitigkeiten über die Gültigkeit des Testaments von vorneherein einen Riegel vorzuschieben, können Erblasser ihrem Testament ein Gutachten darüber beilegen, dass sie noch testierfähig sind. Das ist vor allem bei Erblassern über 80 Jahren sinnvoll.

5) Ältere Menschen nicht alleine lassen

Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen Erbschleicher ist soziale Kontrolle. „Wer einen älteren, vermögenden Menschen kennt, sollte ihn nicht alleine lassen und sich zum Beispiel regelmäßig melden“, rät Rechtsanwalt Schweigerer. Werde der Kontakt von einer Pflegekraft oder einem Familienmitglied abgeblockt, sei das ein Warnsignal – und ein Grund, nachzuhaken. Auch wenn ein Erblasser einer Person plötzlich großzügige Geschenke mache und das für ihn bislang unüblich gewesen sei, könnte eine übermäßige Einflussnahme durch einen Erbschleicher vorliegen. Ältere Menschen sollten versuchen, soweit es für sie möglich ist, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Im Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Bonner AnwaltVereins finden Sie unter: 0228-0228-635800 bzw. unter www.anwaltsauskunft.de.

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