Arbeitnehmer können ein Anrecht auf Hitzefrei haben!

Laut Arbeitsstättenregel soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26 Grad liegen. Rechtsanwältin Ebba Herfs-Röttgen ist Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Bonner AnwaltVerein und erklärt: „Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Klimaanlage einzubauen, muss er dafür sorgen, dass diese Marke möglichst nicht überschritten wird.“ Das sei etwa durch Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern möglich.

Je heißer es in den Arbeitsräumen wird, desto intensiver müssen sich Chefs um den Schutz ihrer Mitarbeiter kümmern. Sollte das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigen, nennt die Arbeitsstättenregel drastische Gegenmaßnahmen, wie etwa Luftduschen, Wasserschleier und Hitzeschutzkleidung. Allerdings ist der Einsatz dieser technischen Vorrichtungen in den meisten Büros unrealistisch.

Hat der Arbeitgeber keine Mittel, die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen, können Beschäftigte einen Ausweichraum verlangen. Rechtsanwältin Herfs-Röttgen: „Ist auch das nicht möglich, müssen sie freibekommen, denn unzumutbare Arbeitsbedingungen muss kein Arbeitnehmer hinnehmen.“

Arbeitnehmer sollten nichtsdestotrotz vorab mit ihren Chefs sprechen und nicht einfach das Büro verlassen, auch wenn der Schweiß nur so rinnt. „Einfach nach Hause zu gehen stellt eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben“, erklärt Herfs-Röttgen.

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